Australien ist ein beliebtes Reiseziel, das jedes Jahr Millionen von ausländischen Besuchern anlockt. Auch Auswanderer werden regelmäßig von Australien angezogen und für Schüler und Studenten, die ein Land mittels Work & Travel erkunden möchten, ist Australien ebenfalls sehr attraktiv. Eine Besonderheit, die dabei von allen Einreisenden, unabhängig von Grund und Dauer der Reise, beachtet werden muss, ist die allgemeingültige Visumspflicht. Ausgenommen davon sind allein Australier und Neuseeländer, denn selbst bei der Einreise aus dem Commonwealth und für kurze touristische Aufenthalte ist ein Australien Visum notwendig. Hierbei gibt es verschiedene Arten, die sich nach Art und Dauer des Aufenthalts richten und von denen einige wichtige im Folgenden näher erläutert werden.

Das Australien Visum für Kurzreisen: „Electronic Travel Authority“

Bei einem Visum handelt es sich um die Bestätigung eines Landes, dass die Einreise einer ausländischen Person in das Land bzw. auch ein längerer Aufenthalt erlaubt ist. Diese Erlaubnis wird in der Regel in den Pass der entsprechenden Person eingefügt. Eine Ausnahme, bei der die Erlaubnis lediglich in elektronischer Form vorliegt, betrifft die australische „Electronic Travel Authority“. Die Form des australischen „ETA“s gibt Reisenden die Möglichkeit, die Erteilung eines notwendigen Visums für Australien unkomplizierter zu gestalten und vor allem sehr schnell abzuwickeln, sofern sie nicht beabsichtigen, länger als drei Monate in Australien zu bleiben. Beantragen die Angehörigen einiger Staaten für kurze touristische und geschäftliche Aufenthalte die sogenannte „Electronic Travel Authority“ (kurz auch ETA) entfällt ein großer zeitlicher und bürokratischer Aufwand. Statt eines üblichen Visums wird hierbei online, über das zuständige Konsulat, eine personenbezogene Freigabebeantragung bei der australischen Einwanderungsbehörde eingereicht, die bei Genehmigung in deren elektronischer Datenbank gespeichert wird. Der große Vorteil liegt bei dieser Methode darin, dass die notwendigen Daten der Einwanderungsbehörde umgehend vorliegen. Die Freigabe benötigt lediglich eine Bearbeitungszeit von einer halben Minute und kann durch die jeweilige Fluggesellschaft oder das Reisebüro übernommen werden. In einigen nicht-europäischen Ländern kann der Reisende selbst das „ETA“ beantragen. Auch einige spezielle Agenturen haben sich auf die Beantragung spezialisiert. Die Daten werden von diesen kostenpflichtigen Agenturen im Voraus kontrolliert und mögliche Fehler vermieden, so dass die Genehmigungsrate bei Beauftragung einer solchen Agentur um einiges höher liegt. Die Inanspruchnahme eines solchen Dienstes bietet sich vor allem für nicht fließend englischsprachige Reisende an, da der Antrag notwendiger Weise in englischer Sprache gestellt werden muss.
Eine Unterkategorie der „Electronic Travel Authority“ ist das sogenannte „eVisitor“ Visum. Es gilt für die europäischen Länder, d.h. die Mitgliedsstaaten der EU sowie Andorra, Island, Monaco, Liechtenstein, San Marino, Norwegen, die Schweiz und Vatikanstadt. Es unterscheidet sich vom „ETA“ auch dadurch, dass seine Beantragung kostenlos ist, während sonst eine Bearbeitungsgebühr von 20 Dollar erhoben wird. Bei den übrigen „ETA“-Ländern, für die also der kostenfreie Service nicht gilt, handelt es sich um die Vereinigten Staaten, Kanada, Brunei, Hongkong, Japan, Malaysia, Singapur, Südkorea und die Republik China.

Das Australien Visum für touristische Aufenthalte bis zu 12 Monate

Wer als Tourist jedoch bis zu 12 Monate in Australien bleiben möchte, muss ein Touristenvisum beantragen. Wenn ein deutscher Reisepass vorliegt, kann dies entweder elektronisch oder schriftlich bei der australischen Botschaft geschehen. Zu den schriftlich einzureichenden Unterlagen in der Visaabteilung des australischen Konsulats gehören auf jeden Fall immer das ausgefüllte Antragsformular mit aktuellem Foto (der reisenden Person sowie allen mitreisenden und im Reisepass eingetragenen Kindern ohne eigenen Reisepass), eine Kreditkarteneinzugsvollmacht und ein Liquiditätsnachweis, zum Beispiel mittels aktuellen Kontoauszugs. Des Weiteren wird ein Nachweis verlangt, dass der Einreisende Gründe hat, wieder aus Australien auszureisen, wie beispielsweise einen festen Arbeitsplatz, einen Studienplatz oder enge Familienbindungen. Eine Liste mit Namen plus Adressen der nächsten Familienmitglieder (Eltern, bereits unabhängige Kinder, Geschwister) gehört ebenfalls dazu. Sollte der Einreisende 75 Jahre alt oder älter sein, muss darüber hinaus eine abgeschlossene Auslandskrankenversicherung sowie ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand vorgelegt werden.

Das Australien Visum für bis zu 12 Monate Work & Travel: Das „Working-Holiday-Visum“

Wer sich einen Auslandsaufenthalt in Australien, typischerweise während des Studiums, mit Work & Travel finanzieren möchte, braucht ein anderes Visum als reine Touristen, da auch eine Arbeitserlaubnis benötigt wird. Da zwischen Australien und Deutschland ein bilaterales Abkommen besteht, kann ein entsprechendes Visum genehmigt werden, wobei vorausgesetzt wird, dass ein Reisender aus Deutschland auch ein deutscher Staatsbürger ist. Auch hier muss ein Visumsantrag vollständig ausgefüllt und mit Unterlagen, wie dem Nachweis über eine Krankenversicherung, eingereicht werden. Während in anderen Ländern, mit denen Deutschland Abkommen unterhält, oft Beschränkungen bezüglich der Dauer der Beschäftigung oder der Beschäftigung bei einem einzigen Arbeitgeber bestehen, ist die Arbeitserlaubnis in Australien mit einem solchen „WH“-Visum unbegrenzt. Darüber hinaus ist es hier auch möglich, das Visum um 12 Monate zu verlängern, wenn ein Nachweis darüber erfolgt, dass die betreffende Person für mindestens drei Monate zum Beispiel in der Landwirtschaft tätig war. Bei einer solchen Verlängerung ist die Arbeitserlaubnis dann aber auf eine, bereits in Anspruch genommene, Arbeitsstelle und auf höchstens sechs Monate begrenzt. Die Genehmigung einer Verlängerung des „WH“-Visums erfolgt nach Ermessen der zuständigen Aufenthaltsgenehmigungsbehörde.

Australiens Fachkräftevisa und zugehörige Sponsoring-Möglichkeiten

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, werden durch den australischen Staat auch eine Reihe verschiedener Fachkräftevisa erteilt. Unter diese Kategorie fallen das „General Skilled Migration Program“ das „Employer Nomination Scheme“, das „Regional Sponsored Migration Scheme“ sowie das „SC 457 Visum“. Das „General Skilled Migrateion Programm“ ist vom jeweiligen Arbeitgeber unabhängig und kann von Allen beantragt werden, die Qualifikationen für eine Arbeit aufweisen, die in Australien besonders gebraucht wird. Ein solches Visum kann auch durch ein Sponsoring des Bundesstaats Australien unterstützt und eingeleitet werden. Im Gegensatz dazu erfordern das „Employer Nomination Scheme“ und das „Regional Sponsored Migration Scheme“ einen bestimmten australischen bzw. regionalen Arbeitgeber, der einen Vollzeitarbeitsplatz mit dem Einreisenden besetzen möchte. Beim „ENS“ muss der entsprechende Beruf auch besonders gesucht werden, während das „RSMS“ vom jeweiligen Postleitzahlengebiet abhängig ist. (Welche Berufsqualifikationen in Australien zum aktuellen Zeitpunkt besonders gesucht werden, kann auf der „Skilled Occupation List“, kurz „SOL“, eingesehen werden.) Das „SC 457“ wiederum, ist ein befristetes Visum für vier Jahre und kann von Unternehmen genutzt werden, um gezielt ausländische Fachkräfte anzuwerben und nach Australien zu holen. Damit das Sponsoring hier gewährleistet werden kann, muss die Berufserfahrung des Arbeitnehmers für die zu besetzende Stelle zulässig sein.